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BVerwG, 13.09.1994 - 2 B 89.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer verwaltungsgerichtlichen Nichzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen von Revisionszulassungsgründen - Aufklärungsrüge auf Grund der Ablehnung von vorsorglich gestellten Beweisanträgen - Zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.02.1994 - 3 B 93.417
- BVerwG, 13.09.1994 - 2 B 89.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1994 - 2 B 89.94
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren im erstrebten Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1994 - 2 B 89.94
Es ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Verwaltungsgerichtshof die nur vorsorglich gestellten Beweisanträge in dem angefochtenen Berufungsurteil als unerheblich (Beweisanträge 3 und 4) bzw. deshalb abgelehnt hat, weil er unterstellt hat, daß Dr. M. die vom Kläger behaupteten Erklärungen tatsächlich abgegeben hat (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - ). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1994 - 2 B 89.94
Damit kann indes die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).